Nachdem der Bund die Software zur Abwicklung der Wirtschaftshilfen freigeschaltet hat, läuft in Hessen seit gestern die Auszahlung der Novemberhilfen für Unternehmen, die wegen des erneuten Lockdowns Anfang November schließen mussten. Einen Tag nach Freischaltung des Verfahrens wurden knapp 1.600 Antragstellern rund 10,6 Mio. Euro erstattet, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Finanzminister Michael Boddenberg und Innenminister Peter Beuth am Donnerstag mitteilten.
Hohe Anzahl an eingegangenen Anträgen
Insgesamt sind über Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfungsbüros, so genannte prüfende Dritte, in Hessen rund 17.000 Anträge auf Novemberhilfe eingegangen. „Hessen hatte frühzeitig alle organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um beim lange ersehnten Start der Bundessoftware unverzüglich loslegen zu können“, erklärten die Minister. „Die Landesregierung leistet ihren Beitrag, um Hessens Unternehmen in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen.“
Bisher waren vom Bund 107 Mio. Euro Abschlagszahlungen überwiesen worden, allerdings wurde nur die Hälfte der Antragssumme und höchstens 50.000 Euro pro Unternehmen als Abschlag gezahlt. Auch für die an die Novemberhilfe anschließende Dezemberhilfe wurden schon 66 Mio. Euro Abschläge gezahlt, die komplette Auszahlung der Dezemberhilfe soll laut Aussage des Bundes Ende Januar starten. Von der seit vergangenem Sommer laufenden Überbrückungshilfe II sind inzwischen rund 127 Mio. Euro bei hessischen Unternehmen angekommen.
Finanziert werden alle drei Programme vom Bund. Die Überbrückungshilfe II soll Unternehmen mit pandemiebedingten Umsatzeinbrüchen zu Gute kommen. November- und Dezemberhilfe zielen dagegen speziell auf Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen, denen aufgrund einzelner staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wurde. Dabei erstattet der Bund 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes des Vergleichsmonats des Jahres 2019.
Erstmals profitieren auch Soloselbstständige
Wirtschaftsminister Al-Wazir wies darauf hin, dass die Auszahlung der November- und Dezemberhilfen nicht nur deshalb so dringlich sei, weil viele Unternehmen zum Beispiel aus der Gastronomie oder der Veranstaltungswirtschaft dringend auf die Mittel angewiesen seien. „Die technische Abwicklung der November- und Dezemberhilfe ist laut Aussage des Bundes die Bedingung dafür, dass die daran anschließende Überbrückungshilfe III starten kann. Diese soll rückwirkend zum 16. Dezember vor allem den Unternehmen helfen, die vom Mitte Dezember verschärften Lockdown betroffen sind, zum Beispiel aus dem Einzelhandel und den körpernahen Dienstleistungen.“
Begrüßenswert sei, so Al-Wazir, dass bei den November- und Dezemberhilfen erstmals auch Soloselbstständige Umsatzausfälle geltend machen können. „Das ist eine gute Nachricht. Bislang war diese Gruppe bei den Hilfsprogrammen des Bundes unzureichend berücksichtigt worden. Nach langem Drängen der Länder hat sich der Bund nun auch bei den Bedingungen für die Überbrückungshilfe III etwas bewegt, aber noch nicht genug“, sagte der Wirtschaftsminister. „Die bei der Überbrückungshilfe III vorgesehene sogenannte Neustarthilfe für Soloselbstständige bleibt mit höchstens 5.000 Euro für sieben Monate deutlich hinter dem zurück, was notwendig wäre. Es müsste aus Sicht der Landesregierung mindestens die sogenannte Pfändungsfreigrenze gelten, also 1.180 Euro pro Monat.“
Bearbeitung der Anträge erfolgte schnellstmöglich
„Corona zwingt uns alle zu nie für möglich gehaltenen Einschränkungen“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg. „Ich verstehe alle, die sich die – in diesem Fall vom Bund – zugesagte Hilfe lieber heute als morgen auf ihrem Konto wünschen. Es geht zwar nicht immer so schnell wie erhofft, aber es geht jetzt endlich voran. Bund und Länder stehen zu ihren Zusagen. Wichtig ist: Die Hilfe für Hessens Wirtschaft kommt an!“
Für Hessen hat das Regierungspräsidium Gießen die Abwicklung der November- und Dezemberhilfe sowie der Überbrückungshilfen übernommen. Das für die Antragsbearbeitung erforderliche Computerprogramm wird vom Bund zur Verfügung stellt, der allerdings die Funktionen nur schrittweise freigeschaltet hat. „Die Freischaltung erfolgte kurz vor Weihnachten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten dann direkt nach Weihnachten mit der Bearbeitung von Anträgen beginnen, aber erst seit gestern ist die Auszahlung möglich“, informierte Innenminister Beuth. „Wir haben die Zwischenzeit genutzt, um so viele Anträge wie möglich zur Auszahlung vorzubereiten. Deswegen konnten schon nach einem Tag viele Unternehmen die dringend benötigte Hilfe erhalten. Unser Dank gilt den tüchtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Regierungspräsidium Gießen jetzt weiter für die rasche Auszahlung sorgen.“