Hessisches Ministerium der Finanzen

Nachtragshaushalt 2024 vorgelegt

Finanzminister Lorz legt den Nachtragshaushalt 2024 vor. Die neue Landesregierung setzt damit wichtige Schwerpunkte. Über 200 Millionen Euro stehen für das Sofortprogramm 11+1, die Stärkung der Wirtschaft und die weitere Unterstützung der Kommunen bereit.

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Diese Schwerpunkte und der Neuzuschnitt der Landesregierung kommen ohne zusätzliche Stellen aus. Die Hessen-Daten der Mai-Steuerschätzung zeigen einbrechende Steuereinnahmen. Diese Ausfälle können im Einklang mit der Schuldenbremse durch eine Kreditaufnahme aufgefangen werden. Gleiches gilt für die Stärkung der Landesbank Hessen-Thüringen. Die Neuverschuldung liegt daher bei etwas über 2,8 Milliarden Euro. Die Schuldenbremse wird eingehalten. Der Nachtragshaushalt soll vor den Sommerferien vom Landtag beschlossen werden.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Schwerpunkte setzen, die Schuldenbremse einhalten und eine Schwarze Null bei den Stellen erreichen: dafür steht der Nachtragshaushalt 2024! Er steht dafür, dass wir in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation noch mehr abwägen müssen, was wir uns noch leisten können. Er steht aber auch dafür, dass es weiterhin möglich ist, gezielt politische Schwerpunkte zu setzen.“

„Den Traum von den eigenen vier Wänden unterstützen, Hessens Innenstädte sicherer machen, unseren Kindern noch bessere Bildungschancen geben: Diese und weitere konkrete Angebote machen wir den Bürgerinnen und Bürgern mit dem Sofortprogramm 11+1 der Landesregierung. Mit dem Nachtragshaushalt stellen wir dafür 51 Millionen Euro zur Verfügung.“

„Das Sofortprogramm 11+1 mit 51 Millionen Euro, weitere 50 Millionen Euro zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Hessen sowie 108 Millionen Euro für den Kommunalen Finanzausgleich: Wir stellen mit dem Nachtragshaushalt über 200 Millionen Euro für wichtige Schwerpunkte dieser Landesregierung bereit, die sich vor Ort bei den Menschen auszahlen werden. Für diese Ausgaben kommen wir ohne neue Kredite aus.“

„Der Nachtragshaushalt 2024 ist aber auch ein Haushalt neuer, allerdings streng Schuldenbremsen-konformer Schulden. 2,8 Milliarden Euro klingt nach den vergangenen goldenen Jahren der Haushaltspolitik gewaltig. Zwei Milliarden Euro davon für die Stärkung des Eigenkapitals der Helaba sind ja bereits bekannt. Sie kann man gedanklich zur Seite legen, denn ihnen steht die werthaltige Beteiligung an unserer starken Landesbank gegenüber, die für Wirtschaft und Arbeitsplätze in Hessen immens wichtige Aufgaben erfüllt. Sorgen müssen uns die über 800 Millionen Euro machen, die wir uns zum Ausgleich der Steuerausfälle borgen müssen, denn sie sind ein Zeichen der wirtschaftlichen Schwäche Deutschlands.“

„Das Pfingstwochenende war teuer: Es brachte uns die Nachricht von zusätzlichen Steuerausfällen von fast 2,4 Milliarden Euro bis 2027. Das ist das bittere Ergebnis der Mai-Steuerschätzung für Hessen. Da werden wir unseren Geist zunehmend anstrengen müssen, um die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen.“

„Deutschland stagniert. Und die aktuelle Bundesregierung tut in meinen Augen viel zu wenig, um diese Stagnation zu überwinden. Die Wachstumsschwäche trifft auch den Landeshaushalt. Das wird die Haushaltspolitik der kommenden Jahre spürbar prägen.“

„Hessen hat in den vergangenen Jahren sehr gut gewirtschaftet. Das hat uns geholfen, die schlechte wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands für unser Land abzufedern. Wir konnten und mussten dafür aber auch auf in den guten Jahren umsichtig angelegte Rücklagen zurückgreifen. Diese Rücklagen sind nun weitgehend aufgebraucht. Bleibt das Wirtschaftswachstum dauerhaft schwach, werden wir es nicht mehr auf Einmalmaßnahmen beschränken können, sondern mit langfristig wirkenden strukturellen Einschnitten reagieren müssen. Der Haushalt 2025, den wir im Herbst einbringen werden, wird sicher schon im Zeichen dieser neuen Zeiten stehen müssen. Da geht es Hessen wie dem Bund und den anderen Ländern.“

Fragen und Antworten

Die neue Landesregierung ist Mitte Januar 2024 ins Amt gekommen. Um die Aufstellung des Haushalts 2024 aus dem unmittelbaren Wahlkampf herauszuhalten und der neuen Regierung den Start mit einem bereits bestehenden Haushalt zu erleichtern, wurde vom Landtag bereits im Januar 2023 ein Doppelhaushalt für 2023 und 2024 beschlossen. Das ist zum Ende einer Legislaturperiode durchaus üblich.

Ebenso üblich ist es dann, dass eine neue Landesregierung mit einem Nachtragshaushalt erste eigene Schwerpunkte setzt und Aktualisierungen ergänzt, die wegen der frühen Festlegungen erforderlich geworden sind. Einige Entwicklungen des Jahres 2024 waren Anfang 2023 schließlich noch nicht abzusehen.

Mit dem Nachtragshaushalt setzt die Landesregierung erste inhaltliche Schwerpunkte, sie hält die Schuldenbremse ein und erreicht eine Schwarze Null bei den Stellen. 420 Stellen wurden neu zugeordnet, etwa für die Innenstadtoffensive der Polizei, eine zusätzliche Deutschstunde in der 2. Klasse und die Modernisierung der Landesregierung. Trotz dieser Schwerpunktsetzungen bleibt der Stellenbestand insgesamt unverändert.

Über 200 Millionen Euro stehen für das Sofortprogramm 11+1, die Stärkung der Wirtschaft und die weitere Unterstützung der Kommunen bereit. Die Hessen-Daten der Mai-Steuerschätzung zeigen einbrechende Steuereinnahmen. Diese Ausfälle können im Rahmen der Schuldenbremse durch eine konjunkturbedingte Kreditaufnahme aufgefangen werden. Gleiches gilt für die Stärkung der Landesbank Hessen-Thüringen. Die Neuverschuldung in Höhe von etwas über 2,8 Milliarden Euro steht daher im Einklang mit der Schuldenbremse.

Die Mai-Steuerschätzung hat große Auswirkungen auf den Nachtragshaushalt – und sie wird ebensolche Auswirkungen auf die Haushalte der kommenden Jahre haben. In der vergangenen Woche tagte der Expertenkreis Steuerschätzung in Hannover. Anschließend wurden daraus die Hessen-Daten abgeleitet und über das Pfingstwochenende in den Entwurf des Nachtragshaushaltes eingearbeitet.

Die Steuerschätzung geht für das laufende Jahr von Steuerausfällen von 631 Millionen Euro für das Land aus. 2025 droht demnach ein Einbruch um weitere 678 Millionen Euro, 2026 um 600 Millionen Euro und 2027 um 473 Millionen Euro.

Da bereits die Oktober-Steuerschätzung Ausfälle gegenüber den ursprünglichen Annahmen erwartet hatte, summieren sich die Steuerausfälle 2024 sogar auf 834 Millionen Euro, 2025 auf 729 Millionen Euro und 2026 auf 633 Millionen Euro. 2027 sind demnach insgesamt Ausfälle von 472 Millionen Euro zu erwarten.

Bis zum Pfingstwochenende konnte der Nachtragshaushalt noch mit einer moderaten Verschuldung von rund 200 Millionen Euro rein aufgrund der Steuerausfälle geplant werden. Bereits vorgesehen waren einmalig zwei Milliarden Euro Kreditaufnahme für den Beteiligungserwerb an der Helaba (weitere Informationen dazu in der zugehörigen PressemitteilungÖffnet sich in einem neuen Fenster). Die Steuerschätzung führte dann dazu, dass die Pläne deutlich angepasst werden mussten. In Summe steht nun eine Neuverschuldung von rund 2,83 Milliarden Euro im Nachtragshaushalt.

Die rückläufigen Steuereinnahmen spiegeln die anhaltende wirtschaftliche Schwächephase Deutschlands wider. 2023 schrumpfte die deutsche Wirtschaft und die aktuellen Prognosen der Bundesregierung gehen für 2024 von einem minimalen Wachstum von nur 0,3 Prozent aus. Im Oktober 2023 erwartete sie noch ein Wachstum von 1,3 Prozent. Die Mai-Steuerschätzung brachte vor diesem Hintergrund insgesamt für Bund, Länder und Kommunen Milliarden-Ausfälle. Sie alle leiden unter der wirtschaftlichen Stagnation Deutschlands.

Die Schuldenbremse ist kein Schuldenstopp. Brechen Steuereinnahmen aufgrund der konjunkturell schlechten Lage ein, dürfen diese durch neue Schulden aufgefangen werden. Dies ist aktuell der Fall. Werthaltige Finanzinvestitionen dürfen auch über Kredite finanziert werden. Dies ist bei der vom Land vorgesehenen Stärkung des Eigenkapitals der Helaba der Fall. Die rund 2,83 Milliarden Euro Neuverschuldung sind also ausnahmslos von der Schuldenbremse gedeckt.

Alle sonstigen Mehrbedarfe können im Nachtragshaushalt durch Einsparungen sowie Rücklagen vollständig gedeckt werden. Das gilt auch für die inhaltlichen Schwerpunkte des Sofortprogramms 11+1 und die Modernisierung der Landesregierung. Für diese politischen Entscheidungen werden keine Kredite aufgenommen.

Mitte Januar kam nicht nur eine neue Landesregierung ins Amt. Sie hat die Zuständigkeiten auch neu zugeschnitten und damit eine der größten Modernisierungen seit mehr als zehn Jahren umgesetzt. Ein eigenständiges Digitalministerium und die Aufteilung so wichtiger, arbeitsintensiver und dauerhafter Aufgaben wie Gesundheit und Integration auf zwei Ministerien sind Beispiele dafür, wie die Verwaltung an veränderte Herausforderungen angepasst wurde. Auch hier wurde eine Schwarze Null der Stellen erreicht: Vorhandene Stellen wurden neu zugeordnet.

Finanzminister Lorz hat den vom Hessischen Kabinett beschlossenen Entwurf des Nachtragshaushalts 2024 vorgestellt. Er wird ihn in einer Sondersitzung am 4. Juni in den Hessischen Landtag einbringen. Dieser wird den Nachtrag in drei Lesungen beraten und voraussichtlich am 11. Juli verabschieden.

Finanzminister Lorz hat den Entwurf des Nachtragshaushaltes anhand einer ausführlichen Präsentation vorgestellt. Diese Präsentation können Sie aufder Webseite des FinanzministeriumsÖffnet sich in einem neuen Fenster nachlesen.