Hessen appelliert an die Bundesregierung, sich wieder stärker in der Kinoinvestitionsförderung zu engagieren und das Förderprogramm „Zukunftsprogramm Kino“ oder eine vergleichbare Förderung neu aufzulegen. Als Mitantragsteller unterstützt Hessen den Antrag, der heute federführend von Mecklenburg-Vorpommern in den Bundesrat eingebracht wurde. Neben Hessen sind auch Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen Mitantragsteller.
Timon Gremmels, Hessischer Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur erklärt: „Kinos sind unverzichtbare Bestandteile unserer kulturellen Infrastruktur, gerade im ländlichen Raum. Sie sind Orte der Begegnung, ermöglichen kulturelle Teilhabe, machen Vielfalt erlebbar und fördern Bildung und Austausch. Dafür brauchen sie verlässliche Rahmenbedingungen. Wir fordern, das ‚Zukunftsprogramm Kino‘ oder eine vergleichbare Förderung zügig wiederaufzulegen. Wer es mit der Zukunft unserer Kinolandschaft ernst meint, darf die Kinos bei notwendigen Investitionen nicht alleinlassen. Bund und Länder müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen und neben der Programmförderung auch wieder eine verlässliche Investitionsförderung auf den Weg bringen. Wir in Hessen leisten unseren Beitrag bereits und erwarten von der Bundesregierung, dass sie das auch tut. Filmförderung ist mehr als Produktionsförderung. Filmförderung bedeutet auch, Kinos zu stärken, denn Filme gehören auf die große Leinwand.“
Stärkung der Kinoförderung
Das „Zukunftsprogramm Kino“ des Bundes war im Jahr 2022 noch mit 25 Millionen Euro ausgestattet. 2024 wurde es auf zehn Millionen Euro reduziert und 2025 vollständig eingestellt. Nach dem Auslaufen ist eine Förderlücke entstanden, die durch die Kinoprogrammprämie „Liebling Kino“ in Höhe von nur sieben Millionen Euro nicht aufgefangen werden kann, da damit Impulse im Bereich der Programmgestaltung und Publikumsansprache gesetzt werden, nicht aber primär Kinoinvestitionen gefördert werden. Ein wieder aufgelegtes „Zukunftsprogramm Kino“ oder ein Nachfolgeprogramm muss nach dem Willen der Länder die Kinos vor allem bei Maßnahmen unterstützen, die zur Energieeffizienz beitragen, die Barrierefreiheit, die Aufenthaltsqualität und Publikumsbindung oder die technische Ausstattung verbessern.
In Hessen wurde im Koalitionsvertrag eine Stärkung der Kinoförderung, insbesondere im ländlichen Raum, vereinbart. Hessen stellt für sein Kinoinvestitionsprogramm weiterhin 500.000 Euro jährlich über die Hessen Film & Medien zur Verfügung. Zusätzlich wurden im vergangenen Jahr die Kinoprogrammpreise, das sind Auszeichnungen für Kinos mit kulturell besonders wertvollem Filmprogramm, von bisher 150.000 Euro auf 215.000 Euro erhöht.