Die Hessische Landesregierung hat ihre umfangreiche Unterstützung der Kommunen im Brand- und Katastrophenschutz auch dieses Jahr fortgesetzt und mehr als 21 Millionen Euro in die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen und -häusern investiert; 2024 lag die Summe dafür bei rund 20 Millionen Euro. Fortgesetzt wurde auch die Ausstattungsoffensive im Katastrophenschutz, für die dieses Jahr rund drei Millionen Euro aufgewendet wurde. Des Weiteren hat das Innenministerium neben der Unterstützung der Kommunen im Bereich der Aus- und Fortbildung mit der Hessischen Landesfeuerwehrschule die zurückliegenden zwölf Monate gezielte Maßnahmen angestoßen, um die Kommunen und Feuerwehren sowie die Hilfsorganisationen von Bürokratie zu entlasten.
Moderne Einsatzfahrzeuge und zeitgemäße Feuerwehrhäuser
Für Innen- und Heimatschutzminister Roman Poseck sind moderne Einsatzfahrzeuge und zeitgemäße Feuerwehrhäuser wichtige Investitionen in den Schutz und die Sicherheit der Bürger: „Bei Bränden, Unfällen oder Unwetterlagen können wir uns in Hessen auf schnelle und professionelle Hilfe verlassen. Möglich wird dies vor allem durch das ehrenamtliche Engagement der rund 70.000 Frauen und Männer in mehr als 2.400 Freiwilligen Feuerwehren sowie der rund 7.000 Helferinnen und Helfer der Katastrophenschutzorganisationen. Den knapp 80.000 Ehrenamtlichen gilt mein herzlicher Dank für tausende erfolgreiche Einsätze, unzählige gerettete Leben und den auch 2025 verlässlich gewährleisteten Schutz auf höchstem Niveau.
Um weiterhin die Rahmenbedingungen auch für die Ehrenamtlichen zu verbessern, haben wir in diesem Jahr über 21 Millionen Euro investiert. Damit unterstreicht das Land Hessen den hohen Stellenwert des Brandschutzes. Die Mittel wurden für den Kauf von rund 135 Einsatzfahrzeuge und die Finanzierung von etwa 60 Baumaßnahmen an Feuerwehrhäusern verwendet. Erfreulich ist, dass in den vergangenen zwölf Monaten über 90 Prozent der förderfähigen Anträge bewilligt wurden und das Land trotz schwieriger Haushaltslage das hohe Niveau der Vorjahre halten konnte.
Auch der Katastrophenschutz wurde weiter gestärkt. Seit Beginn der Ausstattungsoffensive 2008 haben wir über 100 Millionen Euro investiert und die Zahl der Landesfahrzeuge von unter 300 auf rund 900 mehr als verdreifacht. 2025 wurden unter anderem 26 Sonderanhänger Versorgung, 26 Sonderanhänger Betreuung, neun Abrollbehälter Plattform, sieben Abrollbehälter Pritsche, drei Abrollbehälter Tankstelle sowie zwei Abrollbehälter Löschwasserversorgung beschafft.
Seit 2023 stellt das Innenministerium zudem ein landesweites Schulungsangebot für Katastrophenschutz- und Verwaltungsstäbe bereit. Damit stärken wir flächendeckend die Handlungsfähigkeit im Krisenfall. Bis Mitte 2026 werden alle 21 Landkreise und sechs kreisfreien Städte einschließlich der Stadt Hanau das Angebot genutzt haben, ihre Stäbe in bis zu neun aufeinander aufbauenden Modulen ausbilden zu lassen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Ausbildung von Multiplikatoren, die die kreisangehörigen Gemeinden beim Aufbau und bei der Schulung ihrer Verwaltungsstäbe unterstützen. Ergänzend dazu wurde 2025 ein ‚Bürgermeisterseminar‘ als Pilotprojekt gestartet, das kommunale Führungskräfte gezielt auf ihre Rolle in Krisenlagen vorbereitet. Dieses Format wird 2026 fortgeführt und ausgebaut.
Die geförderten Schulungen und Rahmenempfehlungen zur Aufstellung sowie Aus- und Fortbildung von Verwaltungsstäben leisten einen entscheidenden Beitrag zur Krisenfähigkeit unseres Landes. Damit auch die Bevölkerung selbst krisenfester wird, arbeiten wir aktuell gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe an der Verankerung der Brandschutzerziehung und weiterer Bevölkerungsschutzthemen im Schulunterricht. Hier sind wir in Hessen Vorreiter: Anfang Dezember hat sich die zuständige Innenministerkonferenz hinter die Forderung gestellt, diese Inhalte fest im Unterricht zu verankern. Dies stärkt unser Land nachhaltig im Bereich des Zivilschutzes.
Mit einem gut aufgestellten Katastrophenschutz leisten wir zudem einen wichtigen Beitrag zur zivilen Verteidigung in Deutschland. Darüber hinaus hat das Land Hessen seit 2023 einen eigenen Sicherheits- und Resilienzrat mit Resilienzstrategie, die Maßnahmen zur Sensibilisierung sowie zur Sicherung von Handlungs- und Funktionsfähigkeit bündelt.
Auch im kommenden Jahr werden wir aller Voraussicht nach für den Brand- und Katastrophenschutz Mittel wie in den Vorjahren bereitstellen. Die 4,7 Milliarden Euro aus dem Infrastruktur Sondervermögen des Bundes und die 300 Millionen Euro Soforthilfe für die hessischen Kommunen bieten Kommunen zudem zusätzliche Spielräume, Investitionen in ihre Feuerwehren zu tätigen. Hessen hat sich unter anderem auf der Innenministerkonferenz dafür stark gemacht, dass die Mittel aus dem Sondervermögen auch dem Bereich Bevölkerungsschutz zugutekommen können und von den anderen Landesinnenministern sowie dem Bundesinnenminister dafür Zustimmung erhalten.“
Landesregierung entlastet Kommunen durch Entbürokratisierung im Brandschutz
Um die Kommunen im Brandschutz weiter zu unterstützen, hat das Innenministerium seit Jahresbeginn zahlreiche Maßnahmen zur Entbürokratisierung angestoßen und einen Leitfaden mit den grundlegenden Rahmenbedingungen, die bei der Planung und Projektierung von Feuerwehrhausneubauten zu beachten sind (z. B. Standortauswahl, Mindestanforderungen, optimaler Projektablaufplan, etc.) zu beachten sind, sowie Musterraumprogramme und Mustergrundrisse veröffentlicht.
Bereits 20 Beratungsanfragen durch Kommunen zum Leitfaden Musterfeuerwehrhaus
Heimatschutzminister Roman Poseck verspricht sich davon eine weitere Entlastung der Kommunen, die der Stärkung des Brandschutzes zugutekommt: „Ich möchte Städte, Gemeinden und Ehrenamtliche im Brand- und Katastrophenschutz von unnötigen bürokratischen Standards befreien, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können: Löschen, Bergen, Retten und Schützen. Neben einer von Hessen auf der Innenministerkonferenz angestoßenen Bund-Länder-Initiative zur Identifikation abbaubedürftiger Standards im Bundesrecht haben wir beispielsweise eine Zielvereinbarung mit der Unfallkasse Hessen zur Entbürokratisierung der Prüfung von Feuerwehrhäusern durch den Technischen Prüfdienst Hessen geschlossen. Dadurch erhalten die Kommunen mehr Freiraum für pragmatische Lösungen vor Ort, um Optimierungsbedarfe zu adressieren.
Wir haben bereits die jährliche Vorlage von Fahrtenbüchern für Katastrophenschutz-Fahrzeuge bei der unteren Katastrophenschutzbehörde abgeschafft und die Farbvorgabe für die Einsatzbekleidung der Feuerwehrleute geändert. Darüber hinaus berät der Hessische Landtag derzeit ein Kommunales Flexibilisierungsgesetz, das den Kommunen die Möglichkeit geben soll, Standards zu befreien, Bürokratie abzubauen und Modellvorhaben im Brand- und Katastrophenschutz zur Erprobung innovativer Technologien, Produkte oder Dienstleistungen zu initiieren. Zeitnah wird auch die Altersgrenze für Feuerwehrangehörige von 65 auf 67 Jahre angehoben. Hierfür wird das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz angepasst, was sich ebenfalls in der parlamentarischen Beratung befindet.
Das ‚Musterfeuerwehrhaus‘ ist ein weiterer Schritt zur Reduzierung von Bürokratie im Brand- und Katastrophenschutz. Bisher mussten Kommunen die Planung neuer Feuerwehrhäuser weitgehend eigenständig durchführen. Mit dem Leitfaden ‚Musterfeuerwehrhaus Hessen‘ bieten wir ein landesweit abgestimmtes, praxisorientiertes Konzept, das Kommunen als wertvolle Planungs- und Entscheidungshilfe dient. Die enthaltenen Musterraumprogramme und Grundrisse liefern klare Empfehlungen für Dimensionierung, funktionale Abläufe und technische Anforderungen. Durch die Standardisierung sollen Planungszeiten und Kosten gesenkt werden. Im Oktober haben wir einen Leitfaden vorgestellt, der in einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Innenministeriums entwickelt wurde. Vertreter aus dem kommunalen Bereich, dem Gebäudemanagement und der Liegenschaftsverwaltung, ein Planungsbüro, die Unfallkasse Hessen sowie der Landesfeuerwehrverband Hessen haben daran mitgewirkt. Das Innenministerium hat bereits über 20 Beratungsanfragen von hessischen Kommunen erhalten. Ich freue mich, dass das Angebot bei den Planungen und Feuerwehrhausneubauten rege genutzt wird.
Um die Kommunen bestmöglich zu unterstützen, werden wir auch in Zukunft weitere Maßnahmen zur Entlastung ergreifen. Dazu gehört beispielsweise die Digitalisierung des Antragsverfahrens für die Förderung von Feuerwehrhäusern und Einsatzfahrzeugen. Das Pilotverfahren startete 2025 mit fünf Testlandkreisen für die Förderperiode 2026. Der Mehrwert eines medienbruchfreien, transparenten und nachvollziehbaren Antragsverfahrens zeigt sich bereits jetzt.
Die Testphase endet im Frühjahr 2026. Im Sommer 2026 führen wir das Verfahren dann in allen übrigen hessischen Landkreisen ein. So stellen wir sicher, dass das Antragsverfahren zur kommenden Förderperiode landesweit vollständig digital bereitsteht. Die Kommunen können ihre Anträge dann einfacher und schneller einreichen, und die Bearbeitung wird insgesamt effizienter.“