Teile der südhessischen Landkreise Bergstraße und Odenwald liegen in dieser Sperrzone, wie das Hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) mitteilt. Anlässlich des Falls spricht das HMLU erneut eine Impfempfehlung gegen die zuletzt aufgetretenen Serotypen 3, 4 und 8 für hessische Wiederkäuer aus.
Das Virus wird durch kleine blutsaugende Stechmücken übertragen, sogenannte Gnitzen. Die Blauzungenkrankheit ist eine Krankheit der Wiederkäuer: Vor allem Rinder, Schafe und Ziegen können sich anstecken. Aber auch Kameliden (bspw. Lamas und Alpakas) sind empfänglich. Erkrankte Tiere leiden schwer. Sie bekommen hohes Fieber, wirken apathisch und fressen nicht mehr. Nase und Mund sind gerötet und die Zunge schwillt an. Auch Bindehautentzündung kann ein Symptom sein. Außerdem kann sich Lahmheit zeigen und es kann zu Missbildungen oder Aborten beim Nachwuchs kommen. Das Virusgeschehen kann auch zu Todesfällen führen. Wenn Tierhalter Symptome erkennen, sollten sie umgehend den Hoftierarzt rufen, rät das Landwirtschaftsministerium. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
Im vergangenen Jahr führten Infektionen durch das BTV3 zu hohen Verlusten in hessischen Schaf- und Rinderhaltungen. Mittlerweile sind fast 170.000 Rinder, 80.000 Schafe und 4.000 Ziegen in Hessen mit Unterstützung des Landwirtschaftsministeriums und der Tierseuchenkasse gegen BTV3 geimpft. Auch aufgrund dieser Impfungen wurden in Hessen 2025 bisher nur wenige Ausbrüche der Blauzungenkrankheit festgestellt. Die Entwicklung der BTV-Seuchensituation in Frankreich in den vergangenen Wochen hatte die Wahrscheinlichkeit für einen Eintrag der Serotypen 4 und 8 des BTV in das baden-württembergische Grenzgebiet deutlich erhöht.
Landwirtschaftsministerium empfiehlt Impfung der Serotypen 3, 4 und 8
Wie der Fall in Baden-Württemberg zeigt, besteht in den kommenden Jahren ein erhöhtes Risiko, dass auch Virusstämme der Serotypen 4 und 8 nach Hessen eingeschleppt werden. Da Impfungen gegen einen der Serotypen keinen Schutz gegen die anderen Serotypen bieten, rät das Landwirtschaftsministerium Halterinnen und Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen deshalb, ihre Tiere gegen die Serotypen 3, 4 und 8 des Blauzungenvirus impfen zu lassen. Im Falle der Impfung gegen BTV 4 und 8 kann ein Kombinationsimpfstoff eingesetzt werden. Die Impfungen sollten vor der nächsten Infektionswelle, die mit einer Vermehrung der das Virus übertragenden Stechmücken in der wärmeren Jahreszeit beginnt, abgeschlossen sein. Ein Zuschuss zur Impfung gegen den Serotyp 8 ist aus beihilferechtlichen Gründen derzeit nicht möglich.
Bedingungen für die Verbringung von Tieren aus der Sperrzone
Da in Deutschland außerhalb der nun notwendigen Sperrzone bisher nur BTV vom Serotyp 3 nachgewiesen wurde, gelten für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten aus der BTV 8-Sperrzone heraus strenge Vorgaben. Innerhalb der Sperrzone bestehen keine Verbringungsbeschränkungen. Für landwirtschaftliche Betriebe innerhalb der Sperrzone ergeben sich infolge der geltenden Verbringungsauflagen Einschränkungen beim Transport und Handel mit Tieren.