Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Maßnahmen zum Schutz vor Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest ergriffen

Nachdem am vergangenen Samstag die seltene Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in Hessen bei einem toten Wildschwein nachgewiesen worden ist, sind bereits verschiedene Maßnahmen angelaufen.

Neben dem Veterinäramt am Landratsamt Groß-Gerau ist eine Sammelstelle für Tierkadaver einschließlich Desinfektionsschleuse aufgebaut worden. Weitere derartige Stellen sollen im Kreisgebiet errichtet werden. „Da es keine Impfung gibt, ist diese unheilbare und meist tödliche Krankheit für Haus- und Wildschweine höchst gefährlich. Es kommt jetzt darauf an, dass wir schnell und wirkungsvoll alle Schritte unternehmen, damit es zu keiner Ausbreitung kommt und wir die wirtschaftlichen Schäden gering halten,“ sagte Landwirtschaftsminister Ingmar Jung. Schon am Wochenende hatte er veranlasst, dass Begrenzungszäune in das betroffene Gebiet gelangen. Am Montag machte sich Staatsminister Jung gemeinsam mit Landrat Thomas Will (Kreis Groß-Gerau) ein Bild vom Aufbau der Zäune in der Nähe von Nauheim. Dort war am frühen Morgen damit begonnen worden, eine Trasse von Gestrüpp und Gras freizuschneiden, seither werden die Zäune errichtet. Rund elf Kilometer Zaun werden in den nächsten Tagen von der A 67 bis hinüber zum Rhein (Kornsand) errichtet. Drei Kilometer waren bereits am Nachmittag fertiggestellt. „Die Geschwindigkeit, in der die Zäune errichtet werden, ist beeindruckend,“ sagte Jung. Der kniehohe Elektrozaun ist mit einer Spannung von 7000 Volt belegt, für wichtige landwirtschaftliche Wege und vielbefahrene Radstrecken gibt es Durchlässe. Die Zäune im Süden, der Rhein im Westen, die A60 im Norden und die A67 im Osten bilden eine sogenannte Kernzone. In dieser wird vermehrt nach Kadavern weiterer Wildschweine gesucht.

15 Kilometer „Restriktionszone“ um den Fundort

Bislang wurde ein Wildschwein positiv auf das ASP-Virus getestet. Es war am Donnerstag nahe einer Landstraße südlich von Rüsselsheim aufgefunden und am Freitag positiv getestet worden. Am Samstagnachmittag bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut den Nachweis, dass es mit dem ASP-Virus infiziert war. Um den Fundort gilt nun im Radius von zirka 15 Kilometern eine sogenannte Restriktionszone (siehe Grafik). Betroffen von der Restriktionszone sind neben dem Landkreis Groß-Gerau der Main-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, der Landkreis Offenbach sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden.

Seit heute veröffentlichen die betroffenen Kreise Allgemeinverfügungen, in denen Regeln für diese Restriktionszone definiert sind. Die Verfügungen haben die Kreise gemeinsam mit den Regierungspräsidien, dem Ministerium und weiteren Experten, etwa vom Friedrich-Loeffler-Institut, erarbeitet. Unter anderem wird darin der Umgang mit Schweinen und deren Haltung geregelt. Innerhalb der Zone gibt es rund 75 Betriebe, die insgesamt 5600 Schweine halten.

Ein generelles Jagdverbot in der besagten Zone soll dazu führen, Wildschweine nicht aufzuschrecken. Aus gleichem Grund dürfen landwirtschaftliche Flächen derzeit nicht maschinell bewirtschaftet werden. Es ist möglich, Ausnahmegenehmigungen bei der zuständigen Veterinärbehörde zu erhalten. Diese wird in Abhängigkeit von den Flächen unter Auflagen erteilt werden, z.B. Absuche der Fläche auf Wildschweine/Wildschweinkadaver oder deren Überreste. Das Ernten/Pflücken mit der Hand ist nicht untersagt. Im Zweifelsfall sollte generell Kontakt mit der zuständigen Behörde aufgenommen werden.

Für die gesamte Zone wurde eine Leinenpflicht für Hunde erlassen. Zudem ist jedes verendet aufgefundene Wildschwein der Behörde unter Angabe des genauen Fundorts zu melden. Wer ein verendetes Wildschwein entdeckt, kann den Fund auch dem Bürgertelefon (06152-989898, täglich 8 bis 18 Uhr) des Kreises Groß-Gerau melden. Der Kreis hat die beiden Allgemeinverfügungen auf der Homepage www.kreisgg.deÖffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlicht. Über die aktuelle Lage wird der Landkreis morgen, Dienstag 11 Uhr, im Landratsamt informieren.

Hintergrund

Für Menschen und andere Tierarten ist die Viruserkrankung nach Behördenangaben nicht ansteckend oder gefährlich - bei Haus- und Wildschweinen ist sie dagegen unheilbar und verläuft fast immer tödlich. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände wie Kleidung und Schuhe sowie Futter durch den Menschen übertragen werden. 2020 war in Brandenburg der erste ASP-Fall bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt worden.